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Urlaub Tagesmutter und Eltern

Auch eine Tagesmutter braucht mal für sich und ihre Familie Urlaub.


Wie ist das mit dem Entgelt geregelt während dieser Zeit?

Nun, meinen Urlaub von 30 Tagen im Jahr müssen die Eltern nicht extra entgeltlich bezahlen.
Meinen Urlaub und den Urlaub der Eltern besprechen wir in halbjährlicher Planung.

Bei Krankheit
gelten die gleichen Rechte.
Die Eltern müssen kein Entgelt bezahlen, wenn die Tagesmutter oder eines ihrer eigenen Kinder krank sind.





Wie sieht es Entgeltlich aus wenn die Eltern des Tageskindes in Urlaub gehen bzw. das Tageskind krank wird?

Wir haben eine ähnliche Regelung wie in einer Kinderkrippe/Kindergarten auch.
Da der Platz während dieser Zeit "frei gehalten" wird, ist der volle Stundensatz der abwesenden Tagen zu leisten. Damit wird die Sicherung des Pflegeplatzes gewährleistet, zum Anderen laufen die Selbstständigkeitskosten einer Tagesmutter auch bei Krankheit/Urlaub des Kindes weiter.

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